Bemessungswasserstand
Der Bemessungswasserstand beschreibt den höchsten Grund- bzw. Hochwasserstand, der nach Möglichkeit aus langjährigen Beobachtungsdaten ermittelt wurde (DIN 18195-7 (DIN 2009)).
Im Bereich des Küstenschutzes werden häufig große Sturmflutereignisse zur Definition von Bemessungswasserständen herangezogen. So diente die Sturmflutkatastrophe von 1953 in den Niederlanden zur Festlegung einer empirischen Größe zur Bestimmung der Deichhöhen in Schleswig-Holstein. Dort wird von einem Sturmtidewasserstand ausgegangen, der statis-tisch gesehen einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird (www.schleswig-holstein.de) (vgl. Jährlichkeit).
Siehe "Jährlichkeit"
Mit der Modifizierung der DIN 19700 (DIN 2004) wurden die Bemessungsgrundlagen für Stauanlagen neu formuliert. Darauf aufbauend sind Aussagen über Hochwasserereignisse mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von bis zu 10.000 Jahren erforderlich. Da in den meisten Fällen allerdings nur Abflussaufzeichnungen für bestenfalls 100 Jahre vorliegen, sind die notwendigen Extrapolationen zwangsläufig mit erheblichen Unsicherheiten verbunden (MUNLV 2004).
Quellen (Stand 28.10.13)
- DIN (2009): DIN 18195-7: Bauwerksabdichtungen - Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung.
- DIN (2004): Normenreihe für Stauanlangen DIN 19700.
- MUNLV (2004): Ermittlung von Bemessungsabflüssen nach DIN 19700 in Nordrhein-Westfalen. – Merkblätter-Band 46, 52 S., [Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen]
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