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Low-regret-Maßnahmen

Low-regret-Maßnahmen oder auch Limited-regret-Maßnahmen sind relativ kostengünstige Strategien, die große Vorteile bringen, wenn die zukünftig projizierten Klimaverhältnisse eintreten (UKCIP 2005, www.climatexchange.org.uk). Typischerweise handelt es sich hierbei meistens um bauliche Projekte, die im Zuge eines Neubaus oder während Sanierungsarbeiten realisiert werden können (www.worldbank.org). Die Umsetzung von Low-regret-Maßnahmen kann jedoch auch dann scheitern, wenn die Maßnahmen Schutzgüter wie Umwelt, Biodiversität oder Grundwasser negativ beeinflussen würden. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist die Minderung der Lebensqualität, die bei der Akzeptanz der Maßnahmen eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Beispiele für Low-regret-Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind:

  • Bau eines neuen Damms zum Hochwasserschutz, der zwar nicht bereits heute für einen sehr hohen Anstieg des Meeresspiegels ausreicht, aber so geplant ist, dass er sich im Notfall vergleichsweise kostengünstig ausbauen lässt (IFOK 2009)
  • Installation von Abwasserrohren mit einem größeren Durchmesser (www.worldbank.org)
  • Planung und Umsetzung zusätzlicher Bauhöhen in Gebäuden, um z.B. nachträglich den Einbau von Belüftungsanlagen oder Bewässerungssystemen zu ermöglichen, damit auf zu erwartende Temperatur- und Niederschlagsbedingungen reagiert werden kann (UKCIP 2005)
  • Beschränkte Nutzung von Flächen in hochwassergefährdeten Bereichen (UKCIP 2005)
  • Gemeinsamer Bau und Betrieb zusätzlicher Einrichtungen, um Wasser zu speichern (UKCIP 2005)
  • Etablierung effizienter Bewässerungsmethoden und Anbautechniken

Quellen (Stand 28.10.13)

IFOK (2009): Anpassung an den Klimawandel: Die unterschätzte Herausforderung. - IFOK-Bericht: Pluspunkt, 13 S. UKCIP (2005): Identifying adaptation options. - UKCIP-Report 34p. www.climatexchange.org.uk www.worldbank.org


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