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Überschwemmung

In der Versicherungswirtschaft wird in der Regel von einer Überschwemmung gesprochen, wenn a) ein Hochwasser zur Ausuferung von oberirdischen Gewässern führt oder b) erhebliche Niederschlagsmengen dazu führen, dass ein versichertes Grundstück größtenteils mit Wasser bedeckt ist (www.versicherungsmagazin.de). Hierbei ist weder eine bestimmte Wasserstandshöhe, noch eine vollständige Überflutung des Versicherungsgrundstücks erforderlich.

Überflutung, Oberflächen-

Unter bestimmten Bedingungen wird eine Überschwemmung auch als Ansammlung von Wasser auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von außergewöhnlich hohem Wasserständen, Deichbruch, außergewöhnlich starken Niederschlägen oder außergewöhnlich starker Schneeschmelze, definiert. Unter außergewöhnlich versteht man hierbei ein Ereignis, welches einmal in fünf Jahren oder seltener auftritt. Die genaue Definition folgt den vereinbarten Versicherungsbedingungen und wird von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt (www.robbers-verlag.de). Somit kann es sein, dass von den drei Ursachen einer Überschwemmung (Niederschläge, Ausuferung, Grundwasserzutritt) nur eine oder auch alle drei versichert sein können.

Über ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) wird jedem Ort eine Überschwemmungszone zugewiesen. Die dort aufgeführten Zonen dienen zur Preisgestaltung und als Grundlage für die Beschreibung des Risikos, eine Überschwemmung zu erleiden.

Quellen (Stand 28.10.13)

www.robbers-verlag.de www.versicherungsmagazin.de


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